D E U T S C H E S   R E I C H   1918  - 2008

 

1) Max von Baden als Verweser zu Seiner Zeit

2) Die beglaubigte Reichsregierung unter Friedrich Ebert

3) Der Putsch vom 23.03.1933 zum 24.03.1933

4) Jörg Storm als Verweser zu dieser Zeit

5) Die beglaubigte Reichsregierung unter Jörg Storm

6) Weltkrieg II. und die Konsequenzen

 

1)

Am 09.11.1918 um 11.30 Uhr verkündete Prinz Max von Baden im Status als eigenmächtig ernannter Verweser die Abdankung des Kaiser Wilhelm II. und dessen Thronverzicht als Kaiser und König.
Dann setzte Max von Baden den sozialdemokratischen Fr. Ebert als alleinigen Geschäftsführer (Reichskanzler) des Deutschen Reiches seit 1871 (parlamentarische K.u.K. Monarchie) dahingehend ein, dass das Deutsche Reich seit 1871 in das Deutsche Reich als Republik transformiert werde.
Max von Baden tat dies alles eigenmächtig, da er keine verfassungsgemäß zuerkannten Kompetenzen innehatte, um so handeln zu „dürfen“.

Am 28.11.1918 jedoch bestätigte Wilhelm II. im Rahmen einer Indemnitätsvorlage schriftlich seine Abdankung.
Am 01.12.1918 erklärte Kronprinz Wilhelm schriftlich den Verzicht auf seinen Erbanspruch.

Dadurch wurde die Abdankung des Kaiser und Königs (Wilhelm II.), die von Max von Baden am 09.11.1918 eigenmächtig per Proklamation verkündet wurde, sowie die Konsequenz dieser Handlung (Beglaubigung der Reichsregierung unter Fr. Ebert), im nachhinein für wahr und daher RECHT erklärt.

Das Deutsche Reich als Staat seit 1871 erlosch dahingehend, dass die Transformationsrechte der Rechtsnachfolge auf den erloschenen Staat nun allein in den Händen des (durch Max von Baden beglaubigten) Geschäftsführers des deutschen Reiches (Herrn Friedrich Ebert) lagen.

Der Grund, dass Max von Baden in dieser Art verweserisch tätig werden konnte, lag in dem staatsrechtlichen Notstand begründet, in dem sich das Deutsche Reich seit 1871 durch die Umstände zum Ende des Weltkrieges I. zum 09.11.1918 befand (der verlorene Krieg, die Weigerung des Kaisers, ihn zu beenden + Bürgerkrieg).

2)

Die durch Max von Baden beglaubigte Reichsregierung Ebert organisierte eine allgemeine Wahl für eine verfassungsgebende Versammlung (Konstituante). Diese Konstituante wurde am 19.01.1919 durch die Mehrheit der wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen des Deutschen Reiches in demokratischer Art und Weise erwählt und trat erstmals am 06.02.1919 im Weimarer Staatstheater zusammen.

Am 10.02.1919 wurde die beglaubigte Geschäftsführung des deutschen Staates von der Konstituante bestätigt. Fr. Ebert wurde vorläufig (im Gesetz über die vorläufige Staatsgewalt) als „Reichspräsident“ gewählt, und Fr. Ebert nahm die Wahl an.

Die Konstituante als Nationalversammlung des deutschen Volkes erarbeitete und verabschiedete im Namen des Deutschen Volkes am 31.07.1919 eine Willenserklärung - die

neue Verfassung des Deutschen Reiches als REPUBLIK !

Am 11.08.1919 wurde die Verfassung durch Fr. Ebert unterschrieben (sie wurde rechtswirksam).Danach wurde die Verfassung (durch Verkündung bzw.  Aushängung des Reichsgesetzblattes) am 14.08.1919 rechtskräftig.

Fr. Ebert wurde dann gleichzeitig offizieller Reichspräsident und erstes Staatsoberhaupt des neuen deutschen Staates, dem

 Deutschen Reich“ als Weimarer Republik ab 1919.

Die Rechtsnachfolge abgehend vom

Deutschen Reich als  K & K Monarchie seit 1871

übergehend auf das

Deutsche Reich als Republik seit 1919

 

war de jure fixiert und vollzogen worden !!!

Das Deutsche Reich als Republik seit 1919 wurde umgehend von allen Staaten auf diesem Planeten als souveräner Staat der Deutschen anerkannt !

3)

Am 23.03.1933 putschte sich der Reichskanzler Adolf H. illegal zur diktatorischen Macht, indem er potentielle Gegner eines im Reichstag zur Abstimmung anstehenden Gesetzes  (“Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, das sogenannte „Ermächtigungsgesetz“) durch Brachialgewalt und Mord von der Abstimmung fernhalten ließ.

 Dies war definitiv ein verfassungswidriges Vorgehen, da keine rechtliche Möglichkeit existierte bzw. existent wurde, wonach die 81 KPD-Reichstagsabgeordneten von einer für den Reichstag anberaumten Abstimmung durch staatliche Gewalt ferngehalten werden durften.

Damit war zuerst ein verfassungsrechtlicher Notstand eingetreten. Adolf H. verstieß als Reichskanzler gegen Artikel 20 der Verfassung („Der Reichstag besteht aus den Abgeordneten des Deutschen Volkes“), indem er den Reichstag nur noch aus den Abgeordneten bestehen ließ, die er nicht verhaften bzw. ermorden ließ.

Der 
staatsrechtliche Notstand
  trat dadurch ein, dass der Reichspräsident es versäumte, die Umstände der Wahl zum sog. „Ermächtigungsgesetz“ gemäß seines Amtes zu beurteilen.
Die von v. Hindenburg geleistete Unterschrift (damit das „Ermächtigungsgesetz“ rechtswirksam und dann am 24.03.1933 rechtskräftig werden sollte) war jedenfalls verfassungswidrig, da nach der Verfassung des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 keine de jure Grundlage existierte bzw. existent wurde, mit oder nach der das sog. „Ermächtigungsgesetz“ (bzw. die daraus resultierenden Folgen) rechtskräftig wurde.


Durch die verfassungswidrigen Handlungen des Reichskanzlers A. H. in Tateinfolge mit der verfassungswidrigen Unterschrift des Reichspräsidenten v. Hindenburg ergab sich ein

 

STAATSRECHTLICHER  NOTSTAND   !!!

 

Das Deutsche Reich als Republik seit 1919 war seit Aushang des RGBl (Reichsgesetzblatt) vom 24.03.1933 ohne offizielle Vertretung auf Staatsniveau und daher im vollsten Umfang handlungsunfähig. Der Staat ruhte aufgrund eines Putsches der Staatsführung..

Übrigens wurden weder v. Hindenburg noch A.H. ihrerseits verweserisch tätig, da keiner der beiden vom zuständigen Souverän (dem deutschen Volk) in seinen Handlungen formgerecht (demokratisch im nachhinein) bestätigt wurde.

 

4)

Am 29.09.2000 erkannte Herr Jörg Storm durchs Surfen im weltweiten Netz (internet), dass die juristische Geschichte des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 so beschaffen war, dass jenes Reich seit 24.03.1933 ruhte (wegen des erwähnten  staatsrechtlichen Notstandes). Diesen Notstand zu beenden, war durch ungeschriebenes und mittels geschriebenem Recht, dahingehend zu bewirken, dass Herr Jörg Storm sich, Jörg Storm, am 29.09.2000 09.30 Uhr, fragte, ob Er die Tätigkeit und Handlungen als Verweser für das Deutsche Reich als Republik seit 1919 ausüben wolle.

 

5)

Nachdem die Antwort bejahend ausfiel, wurde durch den Verweser zum30.09.2000 eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes namens Verweser Jörg Storm“ initiiert, damit diese juristische Person mit dem vom Verweser erhaltenen Siegelrecht für den Geschäftsbetrieb des Deutschen Reiches seit 1919 (mit der gewählten Verfassung vom 11.08.1919) nach Innen und Außen tätig werde.

Eigentümer von -Verweser Jörg Storm- bzw. der Beglaubigten Reichsregierung ist das deutsche Volk.



Am 26. Mai 2007 wurde der Name "Verweser Jörg Storm" in "Beglaubigte Reichsregierung" umbenannt !!!



Alleiniger Geschäftsführer nach Innen und Außen ist die natürliche Person Herr Jörg Storm.

 

6)

In Bezug auf den Weltkrieg II. erklärt sich die Rechtslage folgendermaßen:

Die „BRD“ soll als ursächlich „besatzungsrechtliches“ Konstrukt, mittels Genehmigung des „Grundgesetzes“ durch die westlichen Siegermächte, Rechtskraft erlangt haben. Die Siegermächte beriefen sich dabei u.a. auf internationales Recht in Form der HaagerLandKriegsOrdnung („HLKO“).“

Auf diese Rechte aus bzw. nach der HLKO kann eine Siegermacht jedoch nur dann zugreifen, wenn die Erstellung und formgerechte Übermittlung einer Kriegserklärung vor Beginn der militärischen Handlungen (!) als Voraussetzung zur juristisch korrekten Eröffnung eines internationalen Krieges angestrengt und vollzogen worden wäre.

Dies war i.B. auf das Deutsche Reich als Republik seit 1919 jedoch nicht möglich (wie erwähnt „ruhte“ der legale Staat der Deutschen), da es seit dem 24.03.1933 keine auf Staatsniveau verbindlich handelnde Person gab, die eine Kriegserklärung vor dem 30.09.2000 de jure wirksam hätte zur Kenntnis nehmen können.

Nun ist es rechtlich gesehen so, dass nicht-formgerecht erklärte  Militärhandlungen begrifflich nicht als „Krieg“ definiert werden. Als erläuterndes Beispiel kann man hier anführen, dass z.B. der sog. Vietnamkrieg nach internationalem Recht kein „Krieg“ war, sondern als sog. „Polizeiaktion“ definiert wurde !

Da die Rechte aus der HLKO aus oben angeführtem Grund für die Alliierten de jure nicht anwendbar waren, ergibt sich zwangsläufig, dass die de facto Beschlagnahmungen (Reichsbahn, Reichspost, das Reichsgebiet, etc.) und befohlene  Fundamentalnormvorgabe  (sog. „Grundgesetz“) und „Gesetzgebungen“  („ S.H.A.E.F.- Gesetze“) in Bezug auf das Deutsche Reich als Republik seit 1919 bzw. dessen Staatsgebiet oder Staatsvolk keinen rechtskräftigen de jure Status erreicht haben können und daher juristisch betrachtet als nichtig zu gelten haben. In Bezug auf die „BRD“ ergibt sich, dass sie von Militärbesatzern unrechtmäßig als besatzungsprovisorisches Konstrukt ohne Rechtsgrundlage initiiert wurde !

 

Dies wird untermauert durch die Tatsache, dass das sog. „Grundgesetz“ nicht vom benannten und zuständigen  Souverän (dem deutschen Volke), sondern von den Alliierten (Hauptmacht USA) „genehmigt“ wurde !

Es besteht die Möglichkeit, dass die Alliierten durch initiierte  Beschlagnahme des Nazidrecksreiches der Meinung waren, tatsächlich einen de jure Zugriff auf den legalen Staat der Deutschen zu erhalten. Hierzu ist anzumerken, dass der Nazidrecksstaat nach Innen zu keinem Zeitpunkt einen de jure Status als legaler Staat der Deutschen erreichte, da der Nazidrecksstaat widerrechtlich und ungesetzlich zustande kam (durch einen mörderischen Putsch) !

Rechtlicher Zugriff auf das Deutsche Reich als Republik seit 1919 und dessen Staatsgebiet oder gar das deutsche Staatsvolk war jedenfalls nur de facto (nicht de jure)  möglich.

Es ist natürlich unbedingt zu erwähnen, dass die schrecklichen Verbrechen, die durch deutsche Militär-, Polizei- oder sonstige Brachialgewalt in der Zeit vom 24.03.1933 bis 08.05.1945 teilweise weltweit begangen wurden (besonders schlimm i.B. auf die KZ-Opfer!!!), vom illegalen Nazidrecksstaat initiiert und befohlen wurden. Diese ungeheuren Verbrechen sollen nicht fortgeschoben oder verdrängt oder gar vergessen werden !!!  Diese Verbrechen waren die schlimmsten Verfehlungen, die Deutsche jemals begangen haben – eine ewige Schande !!!

In diesem Zusammenhang sei all jenen Heldinnen und Helden ehrlichen Herzens und hochachtungsvoll gedankt, die gegen das illegale Nazidrecksreich vorgegangen sind oder gar gekämpft haben, um das deutsche Volk vom Nazigesocks zu befreien !

 

Vielen DANK im Namen des deutschen VOLKES!

 

Als Geschäftsführer der beglaubigten Reichsregierung erlaube ich mir allerdings auch, darauf hinzuweisen, dass es nicht statthaft ist, ein ganzes Volk bzw. Territorium für die Verbrechensplanungen und –folgen einer illegalen Naziputschregierung auf Dauer unfrei bzw. besetzt zu halten.

 

Daher wird die beglaubigte Reichsregierung u.a. darauf hinarbeiten, dass die Regierungen der militärischen Besatzungstruppen unserem formulierten Wunsche nach Souveränität Sorge tragen und Ihre Militärs anweisen, Ihre Militärbasen aufzulösen und das deutsche Staatsgebiet anschließend zu verlassen.

Besonders zügig möchte ich darauf hinarbeiten, dass diejenigen  Besatzer, die Atombomben oder gar noch schlimmere Bomben  auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 stationiert haben mögen, diese Bomben möglichst unverzüglich vom deutschen Staatsgebiet entfernen !

Der Wunsch nach aktiver Souveränität über das Staatsgebiet des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 wird in Bezug auf die Ostgebiete allein in Form von höflicher Bitte vorgetragen werden, da die Deutschen während des Weltkrieges II. besonders im Osten die schlimmsten Verbrechen begingen – dem muss natürlich Rechnung getragen werden.

 

Dennoch wird es sicherlich erlaubt sein, mit den betroffenen östlichen Staatsvertretungen, in höfliche Verhandlungen treten zu wollen, ob es nicht als Verhandlungsziel positiv anheim zu stellen ist, wenn alle legalen Staaten die Verwaltung über Ihre Staatsgebiete in den legalen Grenzen offiziell wiedererhalten!

 

 



28. Mai 2008       VW/st.        Henry