Am 10.04.2001 übermittelte der Geschäftsführer und Prozeßbevollmächtigte der beglaubigten Reichsregierung namens - "Verweser Jörg Storm" - (seit 26.05.2007: - "Beglaubigte Reichsregierung" -), Herr Jörg Storm, an das Amtsgericht Tiergarten in Berlin eine Klageschrift in Form eines Antrages auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung.

Die belegene Sache war der Grund und Boden des Reichtagsgebäudes in Berlin.

Flurkarte des Reichtagsgebäudes



Es war und ist ein Ziel, einen Prozeß anzustrengen, der eine Zustimmung zur Grundbuchberichtigung bzgl. des o.a. Grund und Bodens dahingehend bewirken sollte, dass der Staat Deutsches Reich als Republik seit 1919 wieder als alleiniger Eigentümer im Grundbuch vermerkt werde. Um die Zuständigkeit dieses Amtsgerichtes formell zu garantieren und außerdem die Gerichtskosten möglichst niedrig zu halten, wurde der Grund und Boden des Reichtagsgebäudes in der Klageschrift mit dem spekulativen Wert in Höhe von 667,50 DM angegeben. Da ein realer Wert eines Grund und Bodens des Reichstagsgebäudes und damit des Reichstages als ursächlichst bedeutetes Staats- und Regierungsgebiet natürlich nicht zu erfassen ist (mit geldwerten Mittel nicht wirklich zu beschreiben) waren 667,50 DM letztendlich genauso realistisch wie 100 Billionen DM oder 1 DM.


Am 12.04.2001 erließ Richter Noffke am Amtsgericht Tiergarten einen Beschluß mit der Geschäftsnummer 6 AR 1/01 (2 Seiten)

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, wobei die beglaubigte Reichsregierung - "Verweser Jörg Storm" - (heute:- "Beglaubigte Reichsregierung" -) durch Ihren Geschäftsführer und Prozessbevollmächtigen die vorläufige Festlegung des Streitwertes (auf 5 Millionen DM) erwirkte. Außerdem wurde mit einem Zusatz der Gerichtskostenzuschuß bestimmt (53.715,00 DM). Weiterhin gab Richter Noffke mir als Prozessbevollmächtigtem noch zwei richterliche Hinweise, womit er mich vorsorglich für den weiteren Weg beriet.

Die Beschluß-Ausfertigung mit Zusatz ging dem Prozeßbevollmächtigten Herrn Jörg Storm am 29.04.2001 zu.
Ich weise darauf hin, dass der oben verlinkte Beschluß in der „BRD“ de jure gültig sein würde, wenn es eine legale „BRD“ gäbe.

Dennoch werde ich aus taktischen Gründen auch weiter den Weg über die de facto Gerichte der „BRD“ gehen wollen, da „BRDgläubige“ diesen Beschluß mit Zusatz, den ich im damaligen Namen der beglaubigten Reichsregierung -Verweser Jörg Storm- erwirkte, immerhin akzeptieren MÜSSEN !

In diesem Sinne wird für das Verfahren vor dem Landgericht Berlin immer noch ein/e ausländische/r Anwältin/Anwalt gesucht, die/der in dieser Sache für uns tätig werden will (unserem deutschen Anwalt würde leider lt. Rechtsanwaltsordnung von 1959 sofort die Zulassung in der „BRD“ entzogen werden)."


Letzte Änderung 8. Juli 2008 Henry