WEIMARER REPUBLIK


DEUTSCHES REICH seit 1919


Beglaubigte Reichsregierung


Auf dieser Seite werden Betrachtungen über die Art und Weise sowie die Organisation des zukünftigen, neuen Staates angestellt.

Die hiesigen Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern mögen im Laufe der Zeit durch vielfältige Mitarbeit jeglicher Personen (Kritik und Anregungen - immer her damit) so optimiert und erweitert werden, damit eine große Vorarbeit für dieses zukünftige Ereignis der Erarbeitung einer Verfassung und Staatsgründung bereits in diesen Zeiten geleistet wird.


Das neue Deutsche Reich als Staat ist kein Rechtsnachfolger der so genannten "Bundesrepublik Deutschland". Die Schulden und Forderungen der "BRD" sind daher keine Sache des deutschen Volkes bzw. des neues Staates. Allein die Schulden und Forderungen des Deutschen Reiches der Republik seit 1919 sind für das deutsche Volk bzw. den neuen deutschen Staat dahingehend verbindlich, daß sie abgetragen/gefordert werden können

A) Art des Staates


1.

Verfassung


Es ist erforderlich, dass sich der heute zuständige Souverän eine Verfassung erwählt. Als erstes ist hierbei vom heutigen Souverän demokratisch zu entscheiden, welche Staatsform er bestimmt. Dabei ist auszuwählen zwischen Kommunismus(1), Wahl-/Erbfolgemonarchie(2), Räterepublik(3), Demokratie(4), Anarchie(5), Diktatur(6). Gleichzeitig mit dieser Wahl wird eine verfassungsgebende Nationalversammlung (Konstituante) bestimmt, die die Verfassung erarbeitet. Danach wird über diese Verfassung vom Volk abgestimmt (wirksame Zustimmung ab 50%+X). Bei Nicht-Zustimmung muß nachgearbeitet werden, bis ein Abstimmungsergebnis von 50%+X erreicht wird.


2.

Regierung


Die zukünftige Regierung ist neben der Repräsentation des Reiches hauptsächlich für die Erhaltung des Friedens verpflichtet und verfügt dafür über ausreichende Geldmittel, die Diplomatie, den Geheimdienst und die bildende Lehre. Zu diesem Zweck erhebt der Staat Steuern in Höhe von 10% auf Gewinne von Unternehmen und 10% auf Lohn/Gehalt.
Volksabstimmungen über weichenstellende Entscheidungen für die Zukunft des Volkes sind von der Regierung unbedingt nach den unter Punkt C)6.(1) aufgelisteten Bedingungen durchzuführen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, ist das Ergebnis der Volksabstimmung zwanghaft bindend für die Regierung.





B) Ausrichtung des Staates


1.

Bündnisse


Der neue Staat ist neutral


2.

Weltorganisationen


(1) Der zuständige Souverän soll unter Beachtung der unter C)6.(1) festgelegten Vorgehensweise bzgl. Volksabstimmung verfügen, ob das neue Reich die Mitgliedschaft bei den UN und der EU beantragen soll.



C) Organisation des Staates


1.

Wirtschaft & Soziales


Die Wirtschaft des neuen Staates wird aus Planwirtschaft im sozialistischen Sinne als auch Handel im kapitalistischen Sinne gleichberechtigt (50/50) zusammengesetzt. Arbeitszeit sind 4 Tage pro Woche mit einer Stundenzahl von 9 pro Tag (darin 1 Stunde bezahlte Pause).
Dabei werden die Bereiche Medizin/Pflege (1), Landwirtschaft/Natur (2), Polizei /Zoll (3), Recht/Verwaltung (4) sowie Wissenschaft/Forschung (5) im sozialistischen Bereich angesiedelt, während Handel/Konsum (6), Produktion/Vermarktung (7), Kommunikation (8), Eigentum/Mehrung (9) sowie Transport (10) im kapitalistischen Bereich verbleiben.


(1.1) Ableistung der Kosten durch die AKV (allgemeine Krankenversicherung , alle außer Kindern und Zahlungsunfähigen zahlen ein). Die AKV ist in den Beiträgen gestaffelt (Chefarztbehandlung und Einzelzimmer sind teurer als allein die Grundsicherung/-staffelung). Die AKV hat betriebswirtschaftlich gesehen monatlich eine „Schwarze Null“ zu schreiben.

(1.2) Alle Drogen sind legal und werden in reiner Form an jeden Erwachsenen zum Selbstkostenpreis (+10 %) vom Staat abgegeben. Die überschüssigen 10% werden zur einen Hälfte in Form von Hilfeprogrammen an Personen abgegeben, die ihre Drogenabhängigkeit bzw. -sucht nicht ohne Hilfe beenden können, obwohl sie es wollen. Zur anderen Hälfte wird der Überschuß für Prävention ausgegeben, damit möglichst alles über die oftmals sehr negativen Konsequenzen des Drogengebrauchs bekannt wird.

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(9)

(10)



2.

Recht


(1) Das Recht soll in Hinsicht auf Gerechtigkeit formuliert und genutzt werden.

(2) Das so genannte „Bürgerliche Gesetzbuch“ sowie das so genannte „Strafgesetzbuch“ haben als Orientierung zu gelten, sind jedoch nicht zwanghaft bindend.

(3) Opferschutz geht vor Täterschutz. Verjährungsfristen für Täter existieren allen für Delikte und Ordnungswidrigkeiten.

(4) Unschuldsvermutung geht vor Schuldvermutung.

(5) Dem Staat obliegt das alleinige Monopol, Recht zu sprechen und daraus resultierende Gewalt auszuüben bzw. durchzuführen.

(6) Die Bewohner sowie die Angehörigen des Reiches genießen alle Rechte, die die so genannten „Menschenrechte“ garantieren.

(7) Nach der allgemeinen Ebene der Schlichter existieren 2 weitere -jeweils höher gestellte- Gerichtsbarkeiten.

(8) Allein die oberste Gerichtsbarkeit ist kostenpflichtig.

(9) Die Entlassung vor Ende einer vom Gericht verhängten Haftstrafe ist verboten (Ausnahme: Bewiesene Unschuld der verurteilten Person).

(10) Die Todesstrafe ist verboten.

(11) Das Staatsoberhaupt des zukünftigen Reiches kann 10x pro Jahr Urteile außer Kraft setzen, indem es eine Begnadigung zeichnet.


3.

Religion


(1) Staat und Religion(en) sind getrennt.

(2) Alle Religionen wie auch sonstig organisierte Weltanschauungen werden zukünftig gleich behandelt und haben keine besonderen Rechte.

(3) Vorher werden allerdings die evangelischen und (römisch)katholischen Kirchen im Bereich des neuen deutschen Reiches wegen der Verbrechen gegen das deutsche Volk (Waffen"segnungen", "Hexen"verbrennungen, Konkordats"vertrag" mit dem Nazidrecksreich, Schweigen zum Genozid an den (u.a. deutschen) Juden)) und jahrhundertelanger Kinderschänderrei) ersatzlos, zum Vorteil des Staates, dahingehend enteignet, daß allein deren Kirchen (ohne Land) im Eigentum dieser beiden christlichen Religionen verbleiben. .


4.

Reichs- und Staatsangehörigkeit


(1) Sämtliche auf dem Gebiet des Reiches geborenen Personen haben zukünftig und rückwirkend das Recht auf die Reichsangehörigkeit und damit das BürgerInnenrecht inne.

(2) Deutsche sind diejenigen Personen, die mindestens eines der beiden Elternteile -nachvollziehbar richtig- als Deutsche/n benennen können. Sie haben automatisch die Reichsangehörigkeit und damit das BürgerInnenrecht inne, auch wenn sie nicht auf dem Reichsgebiet geboren wurden.

(3) Es steht jeder/m Bewohner/in des Reiches frei, einen behördlichen Antrag auf Zuerkennung der Reichsangehörigkeit zu stellen. Die Grundvoraussetzungen für diese Zuerkennung sind: Die deutsche Sprache verstehen und verständlich sprechen zu können (Ausnahmen nur bei Gründen wie z.B. Taub-/Stummheit) sowie die Verpflichtung zur friedlichen Verfassungstreue. Die Zuerkennung kann verweigert werden.

(4) Die BürgerInnenrechte können einer Person für den Zeitraum einer Strafe, die aufgrund eines großen Kapitalverbrechens verhängt wurde (z.B. Mord aus niederen Beweggründen, sexuelle Kinderschänder), dauerhaft entzogen werden.


5.

Währung und Geldverkehr


(1) Die Währung des Reiches heißt „Taler“. 10 Pfennige ergeben einen Groschen. 5 Groschen ergeben einen Kreuzer. 2 Kreuzer ergeben einen Taler. Geld in Scheinen zu 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Taler. 1000 Taler ergeben 1 Weißgoldtaler.

(2) Der Weißgoldtaler besteht in genormter Form und Prägung zur Hälfte aus Gold und Silber der jeweils höchstmöglichen Reinheit (999,7/1000,0). Er wiegt 30 Gramm.

(3) Der Geldverkehr einschließlich Kredit/Zinsen und Versicherungen werden vom Staat geregelt und durchgeführt.

(4) Eine unabhängige Revision, bestehend aus deutschen Bürgerinnen und Bürgern des Reiches, kontrolliert dies umfassend und nachhaltig.

(5) Zinsen setzen sich zusammen aus der Höhe der prozentualen Jahresinflation+Kreditrückzahlungsausfallversicherung.


6.

Volksabstimmungen


(1) Bei richtungsweisenden Elementarentscheidungen für die Zukunft des Staates (z.B. UN oder EU Beitritt) ist das Volk durch eine Wahl zu befragen. Wenn mindestens 3/4 der Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben und sich daraus eine Mehrheit von mindestens 2/3 für eine der beiden Möglichkeiten ergibt, ist diese Wahlentscheidung bindend für die Regierung des Reiches.

(2) Alle 100 Jahre nach in Kraft treten der Verfassung des neuen Staates soll das Volk des Reiches darüber abstimmen, ob der Staat so erhalten bleiben soll oder ob Veränderungen in der Verfassung Einzug halten sollen. Um diesbezüglich eine gültige Wahl durchzuführen, haben mindestens 3/4 der Wahlberechtigten ihre Stimme abzugeben. Von diesen Wahlstimmen müssen dann mindestens 2/3 für Veränderung sein, damit dann eine verfassungsändernde Versammlung einberufen wird.


7.

Militär


(1) Das Wehrrecht existiert.

(2) Wehrpflicht ist verboten.

(3) Die Kriegspflicht existiert nicht.

(4) Das Militär ist als Berufsarmee und ursächlich zur Verteidigung organisiert und hat keine eigene Gerichtsbarkeit.

(5) Jegliche Angriffshandlung (außer im Verteidigungsfall) ist verboten und unter erhebliche Strafe (lebenslänglich) für alle unmittelbar und mittelbar Beteiligten (außer Kindern) gestellt.


8.

Wissenschaftliche Forschung und Lehre


(1) Die wissenschaftliche Forschung ist frei.

(2) Die wissenschaftliche Lehre besteht aus dem Schaffen der geistigen Größen aller Zeiten.

(3) Schulpflicht zum Erlernen von LesenSchreibenRechnen, Allgemeinwissen und sozialem Verhalten sowie das Recht auf kostenlose, wissenschaftliche Bildung sind gegeben. Die 6-jährige Bildungspflicht beginnt mit dem vollendeten 7. Lebensjahr und ist nach Möglichkeit innerhalb von höchstens 9 Jahren zu absolvieren.

(4) Das Bildungsrecht endet nur mit dem Tod oder dem Verlust der BürgerInnenrechte.


9.

Energieversorgung


(1) Die Energiefreisetzung bzw. -versorgung ist allein in staatlicher Hand.

(2) Elektrizität wird zukünftig größtenteils durch Solarzellen gewonnen. Der Staat bezahlt die Kosten für die Solaranlagen. Die pro Gebäude überschüssig erzeugte Energie geht an die jeweilige Kommune und die verbleibende Restenergie dann (kostenpflichtig) an die Wirtschaft (Produktion).

(3) Antriebsagregate (Generatoren, Motoren, u.s.w.) werden optimiert, indem die Energie- bzw. Leistungserzeugung besser gewährleistet wird (durch die heute experimentell so genannten „freie Energie-Systeme“, die z.B. durch Implosion Energie freisetzen).

(4) In einer nicht mehr als 10-jährigen Übergangszeit bleiben die mit Gas und Atomkraft betriebenen Anlagen aktiv, während die Kohlekraftwerke und Kohlebergwerke so stillgelegt werden (Erhaltungsbetrieb), daß eine Reaktivierung der Arbeitsaufnahme in verhältnismäßig kurzer Zeit möglich bleibt (bei großen Energiekrisen z..B.). Allgemein übliche Engpässe werden durch Zukäufe auf dem internationalen Strommarkt ausgeglichen.


10.

Wasserversorgung


(1) Dem Wasser soll großer Respekt zukommen., denn der Mensch besteht zum größten Teil aus Wasser und obwohl es -heute wissenschaftlich betrachtet- kein Element ist, zeigt es uns Menschen in seiner flüssigen Form -heute wissenschaftlich betrachtet- die Einmaligkeit der Erde, da es nirgendwo sonst im -heute wissenschaftlich erforschten- Universum nochmals in flüssiger Form dauerhaft existiert.

(2) Die Wasserversorgung ist optimal zu gestalten.

(3) Als zweites Großwerk des zukünftigen Staates muß daher eine umfangreiche Modernisierung bzw. Optimierung der Anlagen (Wasserleitungen/rohre, Klärwerke, Wasserwerke u.s.w.) geleistet werden.

(4) Trinkwasser in sehr guter Qualität ist kostenfrei für alle natürlichen Personen (pro Person 1 qm pro Monat). Größere Bedarfsmengen sind zum Selbstkostenpreis zu erhalten.

(5) Das Versetzen des Wasser mit Chemie (z.B. in Form von Chlor) ist verboten und unter schwere Strafe gestellt. Zu einer notwendigen Wasserqualitätoptimierung sind die heute so genannten „alternativen Methoden“ anzuwenden.

(6) Brauchwasser für die Wirtschaft ist kostenpflichtig.


11.

Amnestie anläßlich der neuen Reichsgründung


(1) Alle diejenigen Personen, die sich auf deutschem Reichsgebiet befinden, während die neue Verfassung in Kraft tritt, erhalten auf Wunsch die Reichsangehörigkeit des neuen Reiches.

(2) Alle Strafgefangenen werden entlassen, wenn sie auf Ehrenwort versprechen, keinerlei Straftaten mehr zu begehen. Dies gilt nicht für gefährliche Geisteskranke, Kind(er)schänder, Kindesmörder und zwanghafte Vergewaltiger. Diejenigen Personen, die ihr Versprechen bzgl. dieser Amnestie brechen, haben mit der ganz besonderen Härte des Gesetzes zu rechnen.
Weiterhin sind diejenigen Personen von der Amnestie ausgeschlossen, die ihre Verbrechen nicht zeitnah vor oder nach der Neugründung des Reiches (insgesamt 1 Jahr) offiziell angeben.

(3) Alle Schulden sämtlicher natürlicher Personen im Inland sind ab dem Zeitpunkt der Gründung des neuen Staates nichtig. Dies gilt natürlich nicht für Schulden natürlicher Personen, die nach der Neugründung geschehen.


ACHTUNG :

Als erstes Großwerk des neuen Staates, ist das Gesundheitswesen völlig neu dahingehend zu organisieren und optimieren, daß das an uns Deutschen durchgeführte Massensterben beendet wird, welches bisher durch das "bundesrepublikanische Gesundheitssystem" geduldet und damit gefördert wird.
DEUTLICH:
Mehr als 25.000 Tote durch MRSA etc., und mehr als 16.000 Tote durch Nebenwirkungen von Medikamenten ergibt eine Rate von ca. 0,5% der Gesamtbevölkerung, die Jahr für Jahr durch die völlig unzureichende Organisation des "BRD"-Gesundheitswesens getötet werden.

DIESES GEDULDETE MASSENSTERBEN VON BÜRGERINNEN UND BÜRGERN MUß AUFHÖREN !!!!


Letzte Bearbeitung 08.02.2011 Henry